39, S. 12). Diese Behauptung findet ihre Stütze in den Ausführungen des von der Klägerin © Kanton St.Gallen 2025 Seite 19/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte beigezogenen Experten M. S. (kläg. act. 31, Ziff. 5.2.5., S. 39). Da indes zu jenem Zeitpunkt die Bauleitung - wiederum aufgrund der Auftragserteilung an die K. AG - nicht mehr Sache der Beklagten war, wie die Zeugenbefragungen ergeben haben, könnte auch eine unangemessene Reaktion nicht der Beklagten angelastet werden. Weitere Ausführungen oder Beweisabnahmen hierzu erübrigen sich deshalb.