Geotechnische Bericht vom 24. März 1997, der nach dem Schadensereignis erstellt wurde, zum Schluss, mit einer umfassenden Abklärung des Baugrundes hätte die Rutschung verhindert werden können, weil mit weiteren Abklärungen durch beispielsweise zusätzliche Baggerschlitze oder zusätzliche Kernbohrungen Grundlagen geschaffen worden wären, welche zu angemessenen Reaktionen hätten führen müssen (vgl. kläg. act. 27, S. 24 f.).