Diesbezüglich fügt sich auch die weitere Aussage des Zeugen M. S. ins Bild, mithin besteht weitgehende Übereinstimmung zwischen den Aussagen der beiden Zeugen: Zwar wurde angeblich während des erwähnten Telefongesprächs über die Tauglichkeit der Unternehmervariante gesprochen, wobei sich der Zeuge M. S. offenbar mit einer vagen Aussage des Ingenieurs, soweit erinnerlich, zufrieden gab. Er bestätigte jedenfalls, dass der Ingenieur keine positive Aussage zur Tauglichkeit der Unternehmervariante gemacht habe, sondern konnte sich lediglich daran erinnern, dass der Ingenieur "nicht gesagt" habe, die Unternehmervariante tauge nicht.