Weiter empfiehlt der Geotechniker weitere Untersuchungen (kläg. act. 4, Ziff. 10, S. 5). Diesen Bericht kannte auch die Beklagte. Jedenfalls widerspricht sie der klägerischen Behauptung, der Kurzbericht sei ihr zur © Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte