8. Am 8. Juli 2004 fand die Vorbereitungs- und Vergleichsverhandlung statt. Diese endete ergebnislos, weshalb auf den 23. November 2004 zur Hauptverhandlung zitiert wurde. Das Handelsgericht fasste den Beschluss, zu den in den Rechtsschriften genannten Behauptungen die von den Parteien angerufenen Zeugen J. S., der damals Bauingenieur bei der Beklagten war, und M. S., der damals als Architekt der N. AG das Projekt an der Y.-strasse entwarf, einzuvernehmen. Die Zeugeneinvernahme mitsamt Schlussverhandlung fand am 17. Januar 2005 statt. Das Handelsgericht traf sich am 4. Mai 2005 zur abschliessenden Urteilsberatung.