4. Nachdem das bestehende Gebäude Ende 1996 abgebrochen wurde, begann die K. AG am 14. Januar 1997 mit dem Aushub (kläg. act. 15, 16). Am 23. Januar 1997 stürzte die Baugrube teilweise ein. Als Ursache wurde zunächst ein Wasserrohrbruch in der Nachbarschaft vermutet. Tags darauf fand eine Besprechung auf der Baustelle statt, allerdings ohne Vertreter der Beklagten (vgl. Klageschrift, Rz. 27, S. 7).