I.3. AGB (kläg.act. 21) wird Folgendes festgehalten: “Dem Kunden ist untersagt, Ansprüche von Q (Klägerin) aus diesem Vertrag mit allfälligen Gegenforderungen aufzurechnen“. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Aufgrund dieses gültig vereinbarten Verrechnungsausschlusses ist der Beklagte nicht berechtigt, die behaupteten Gegenforderungen aus dem Arbeitsvertrag vorliegend verrechnungsweise geltend zu machen, sofern – was nachfolgend zu prüfen ist – die AGB der Klägerin nicht nichtig sind.