1. Der Beklagte machte geltend, es stünden ihm aus dem Arbeitsvertrag mit der Klägerin (kläg.act. 19) Gegenforderungen von mehr als Fr. 100'000.-- zu, welche der Klageforderung verrechnungsweise entgegengehalten würden. Die Klägerin erhob in diesem Zusammenhang die Einrede der Litispendenz und wandte ferner ein, gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin sei es dem Beklagten vertraglich untersagt, allfällige Verrechnungsforderungen geltend zu machen.