2. Am 3. Dezember 2004 reichte die Klägerin die vorliegende Klage beim Handelsgericht ein, wobei sie die Bezahlung der ausstehenden Rechnungsbeträge für die Überlassung von Personal im Gesamtbetrag von Fr. 48'584.15 nebst Verzugszins verlangte. Sie wies insbesondere darauf hin, dass der Beklagte Bestand und Höhe der Rechnungen im Gesamtbetrag von Fr. 48'584.15 ausdrücklich anerkannt habe, und dass allfällige (bestrittene) Ansprüche als Folge der fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorliegend nicht zu beurteilen seien. Der Beklagte beantragte mit Klageantwort vom 31. Dezember 2004 die kostenpflichtige Klageabweisung.