10), und per 9. Juli 2004 belief sich der offene Rechnungsbetrag auf total Fr. 48'584.15 (kläg.act. 11). Den vorliegend eingeklagten Betrag von Fr. 48'584.15 mahnte die Klägerin am 20. Juli 2004 erneut (kläg.act. 12). Unbestrittenermassen bezahlte der Beklagte weder den bis 12. August 2004 versprochenen Betrag von Fr. 36'000.-- noch nannte er einen Termin für die Bezahlung der Restsumme von Fr. 12'584.15 (kläg.act.