Verfahren 03 ... ). Der Beklagte erhielt nach ergangenem Säumnisurteil die sogenannte "Wiedereinsetzung", womit jene Klage, welche ausschliesslich die arbeitsrechtlichen Ansprüche des Beklagten gegenüber der Klägerin betrifft, nach wie vor vor dem Fürstlichen Landgericht hängig ist (vgl. Replik, S. 4).