Das berechtigte Informationsinteresse weiterer Bevölkerungskreise erstreckt sich in diesem Zusammenhang v.a. auf aktuelle politische Themen und damit auch auf den Inhalt parlamentarischer Vorstösse, welche auf den Gesetzgebungsprozess Einfluss nehmen wollen. In diesem über den Kreis der Parlamentarier hinausgehenden Informations-, Diskussions- und Meinungsbildungsprozess muss es dem einzelnen Parlamentarier möglich sein, seine im Parlament vorgebrachten sachbezogenen Voten auch ausserhalb des Parlaments in der Öffentlichkeit zu vertreten.