c) Damit ist vorliegend zuerst die Frage zu prüfen, ob in der Presse oder in anderen Medien wie Radio, Fernsehen oder Internet wiederholte parlamentarische Voten bzw. Bestandteile hiervon ebenfalls unter den Schutz der absoluten Immunität i.S.v. Art. 162 Abs. 1 BV fallen. Ziel der parlamentarischen Immunität ist es, die Unabhängigkeit des Parlaments und seiner Mitglieder gegenüber jeglicher Behinderung der parlamentarischern Tätigkeit zu sichern (Mariangela Wallimann-Bornatico, a.a.O., S. 351) bzw. um die notwendige Unabhängigkeit "au bon exercice de leurs fonctions" zu