Zudem mache diese Argumentation keinen Sinn, da für derartige Maschinen die Partikelfilterpflicht nicht gelte. Die Gesuchsgegnerin versuche ihre Äusserungen heute zu verharmlosen und ver-kenne, dass sie in einem pauschalen Rundumschlag die Tauglichkeit sämtlichen Partikelfiltersystemen abgesprochen habe, dies nicht nur in ihrer politischen Tätigkeit, sondern auch in privaten Interviews in Zeitungen und Fernsehen sowie in Pressemitteilungen und einem Leserbrief. Die Gesuchsteller wollten nicht die politische Diskussion verbieten. Ihnen gehe es einzig darum, der Gesuchsgegnerin unwahre Äusserungen über die von ihnen vertriebenen Partikelfilter zu verbieten.