Von 20 % des Neupreises wie die Gesuchsgegnerin in ihrer Motion schreibe, könne indes keine Rede sein. Sie beziehe sich vielmehr auf den billigsten Bagger und den teuersten Filter. Zwar erschienen auch Kosten von 5-7 % u.U. als hoch, doch seien die Einsparungen an Gesundheitskosten dafür beträchtlich, denn Russpartikel seien stark gesundheitsgefährdend. In der Schweiz stürben jährlich rund 100 Personen an den Folgen von ungefiltert ausgetretenen Russpartikeln aus Baumaschinen, was durch den Einbau von Partikelfiltern verhindert werden könne (Gesuchsbeilagen 19 und 29).