4. a) Die Gesuchsteller reichten dem Handelsgericht am 6. Oktober 2004 ein Gesuch um superprovisorische Massnahmen mit vorstehendem Rechtsbegehren ein. Sie brachten in ihrem Gesuch vor, die in der Motion aufgestellten Behauptungen der Gesuchsgegnerin seien falsch. Die Partikelfilter-Systeme seien sowohl betrieblich wie auch technisch sehr wohl möglich und überdies sei auch deren wirtschaftliche Tragbarkeit durchaus erstellt (vgl. Gesuchsbeilagen 20-30). Die Kosten für die Nachrüstung von Baumaschinen betrügen rund 5-7 % der Fahrzeugkosten. Von 20 % des Neupreises wie die Gesuchsgegnerin in ihrer Motion schreibe, könne indes keine Rede sein.