Baumaschinen" vom 18. Oktober 2004 (Replikbeilage 43), Pressemitteilung der Krebsliga Schweiz vom 19. Oktober 2004 (Replikbeilage 44)). d) Die Gesuchstellerin 2 hat die Gesuchsgegnerin nach eigenen Angaben mit Schreiben vom 15. September 2004 aufgefordert, bis zum 20. September 2004 ihre Aussagen zurückzunehmen. Die Gesuchsgegnerin habe die Gesuchstellerin daraufhin wissen lassen, dass sie ihre Aussagen nicht widerrufen werde. In der Folge sei am 19. September 2004 im SonntagsBlick ein weiterer Artikel über die Motion der Beklagten erschienen, worin die Beklagte wiefolgt zitiert worden sei: Gerade die Filter der Firma B. funktionieren nicht (Gesuchsbeilage 16).