4. Die Kantone sind mit dem Vollzug überfordert. In den täglichen Gesprächen mit unseren Kunden (kleinere und mittlere Bauunternehmungen) erfahren wir von der momentanen Unsicherheit und auch Unzufriedenheit gegenüber dieser Richtlinie. Es gibt Kantone (Bsp. Zürich), die diese Richtlinie noch verschärfter umsetzen wollen, nun aber mit dem Vollzug überfordert sind. Zudem ist eine verschiedene Handhabung durch die Kantone erkennbar. 5. Nur der Bundesrat kann diese Situation entschärfen, indem er diese Richtlinie für Baumaschinen im Tagebau sistiert, bis die EU gleichlautende Gesetze oder Richtlinien in Kraft setzt und diese auch vollzieht.