Richtlinien in Kraft setze. Die Gesuchstellerin begründete ihre Motion im Nationalrat wie folgt: 1. In der Praxis ist die Partikelfiltertechnik technisch und betrieblich nicht möglich, da kleinere Maschinen im Tagebau nicht im Dauereinsatz stehen und somit die notwendige Betriebstemperatur für Partikelfiltersysteme gar nicht erreicht werden können. Im Untertagebau und bei grossen Maschinen (über 200 kW) bin ich mit dem Aufbau der Partikelfilter einverstanden, da diese Maschinen im Dauereinsatz sind und somit auch die nötigen Betriebstemperaturen erreicht werden.