Maschinen mit Leistungen unter 18 kW sind von der Partikelfilterpflicht befreit, und zwar unabhängig von der Grösse der Baustelle. Alle übrigen (kleineren) Baustellen gehören zur solchen in der Massnahmestufe A, für diese ist keine Partikelfilterpflicht vorgesehen (vgl. Gesuchsbeilage 4). b) Mit genannter Motion verlangten die Gesuchsgegnerin sowie die Mitunterzeichnenden vom Bundesrat, dass die erwähnte Richtlinie "Luftreinhaltung auf Baustellen" für den Tagebau sistiert werde, bis die EU gleichlautende Gesetze oder © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte