3. a) Am 4. März 2004 hat die Gesuchsgegnerin im Nationalrat eine Motion mit dem Titel "Aufschub der Russpartikelfilterpflicht auf Baumaschinen" eingereicht. Diese Motion steht im Zusammenhang mit der in Ausführung der Luftreinhalteverordnung (LRV; SR 814.318.142.1) erlassenen und am 1. September 2002 in Kraft getretenen Richtlinie "Luftreinhaltung auf Baustellen". Diese Richtlinie bezweckt einen einheitlichen Vollzug der Vorschriften zur Luftreinhaltung auf Baustellen und konkretisiert insbesondere Anhang 2 Ziff.