gezogen werden, die Parteien hätten absichtlich in Ziff. 7.5 der Austrittsvereinbarung den Fall der Übernahme einer Bank, welche allenfalls Poolmitglied ist, durch die Beklagte nicht geregelt. Gegen die Annahme einer Vertragslücke spricht hingegen die Saldoerklärung in Ziff. 8.2 der Austrittsvereinbarung.