7.5 der Austrittsvereinbarung schuldet die Beklagte für den Fall, dass sie vor dem 31. Dezember 2003 durch einen Dritten übernommen wird, der nicht Mitglied des X-Aktionärpools ist, der X-Futura den vollen Betrag von Fr. 13'194'597.-- gemäss Ziff. 6.2, ohne Abzug von Zahlungen in den Fonds zur Hilfeleistung (Fr. 3'090'688.--), und sämtliche finanziellen Verpflichtungen der Beklagten gemäss vorliegender Vereinbarung werden unwiderruflich und ohne weitere Aufforderung auf den Übernahmezeitpunkt zur Zahlung fällig.