Sie hielt fest, dass sie im Vorverfahren ihre Positionen gegenüber dem Vermittler C. A. als Skizzen formuliert habe. Da sie nicht wisse, ob D. Zuberbühler davon ausreichend Kenntnis erhalten habe, lege sie sicherheitshalber dem Schreiben die "leicht angepassten Vergleichsskizzen bei, damit unsere Position klar ersichtlich ist". Hingewiesen wird, dass es nochmals darum gehe, unter der Mithilfe von D. Zuberbühler von der EBK "nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen" (bekl.act. 7 Ziff.