Ein Vergleichsvorschlag der Beklagten wurde von der EBK der X-Service zugestellt, worauf die Beklagte der EBK innert der angesetzten Frist (bekl.act. 6) am 13. Februar 2004 vier Vergleichsentwürfe ("Entwurf BL 1, 2, 3, 4"), datiert vom 13. Februar 2004, zustellte (bekl.act. 7). Im erwähnten Schreiben nahm die Beklagte Stellung zu Fragen betreffend Sicherheitslösung für die Migration der Beklagten von I auf Q und dankte Daniel Zuberbühler von der EBK "für Ihre Mithilfe, die unerwarteten Streitfragen mit der X-Gruppe lösen zu helfen". Sie hielt fest, dass sie im Vorverfahren ihre Positionen gegenüber dem Vermittler C. A. als Skizzen formuliert habe.