Mit Schreiben vom 24. Dezember 2003 teilte die Klägerin der Beklagten mit, dass sie gestützt auf Ziff. 3.1 Austrittsvertrag den Kaufpreis der Beklagten überweise und sie ersuche, die S. C. als Hinterlegungsstelle zu beauftragen, die Aktienzertifikate an die Klägerin herauszugeben. Ferner übte sie in © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte