Die Mitglieder des X-Aktionärspools schlossen am 1. September 1994 einen Aktionärbindungsvertrag (nachfolgend ABV) ab (kläg.act. 3). Gemäss Präambel beabsichtigen die Aktionäre der X (nachfolgend Poolmitglieder), eine gemeinschaftliche Plattform zur Abwicklung von gewissen Funktionen im Logistikbereich sowie zur Volumenbündelung im Leistungseinkauf zu schaffen, um die betriebswirtschaftliche Kostenstruktur der Poolmitglieder zu verbessern und deren Unabhängigkeit langfristig zu sichern. Gemäss Ziff. 2.2 ABV besteht somit der Vertragszweck insbesondere in der langfristigen Existenzsicherung der Poolmitglieder als unabhängige Regionalbanken, der Verbesserung der Kostenstruktur und