1. Die X (Klägerin) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in A (kläg.act. 1) und wurde von ca. 70 kleineren und grösseren Regionalbanken gegründet. Die Aktionäre der Klägerin sind im X-Aktionärspool zusammengefasst. Diesem gehörte u.a. die Beklagte sowie die Y an (vgl. kläg.act. 4 Anhang 1). Die Mitglieder des X-Aktionärspools schlossen am 1. September 1994 einen Aktionärbindungsvertrag (nachfolgend ABV) ab (kläg.act.