etwaigen Fallback-Szenarien. Die Sicherung des Fallbacks ist daher kaum der wahre Grund für den Ausbau des Systems. Wahrscheinlicher ist es, dass die Klägerin den Ausbau deshalb tätigte, um ihren übrigen Kunden ein stabiles, leistungsfähiges System bieten zu können. Das alte System hatte diesbezüglich anscheinend nicht immer zu genügen vermocht. Vereinfacht gesagt wollte die Klägerin Rechenleistung für die verbleibenden Kunden bereitstellen und diesen reibungslose Abläufe garantieren.