aaa) Der Zeuge T. S. bestätigte, dass das bestehende System auf eine mehr als fünfzehnfache Erhöhung der Rechnerleistung ausgerichtet war, um Belastungsspitzen im Zusammenhang mit dem Halbjahres- und Jahresabschluss verarbeiten zu können (Zeugeneinvernahme T. S., S. 9). Der No-Go-Entscheid nach erfolgter Migration und daraus resultierend der Entscheid zum Fallback wären innert Tagen, längstens nach etwa einer Arbeitswoche, gefallen. Der Fallback hätte vom System im Grunde ohne Ausbau der Rechnerleistung bewältigt werden können, zumal gemäss der Planung kein anderes Grossereignis damit zusammengefallen wäre. Der Fallback als solcher wäre unter dem Monat angefallen.