Die Klägerin behauptet für den Ausbau des alten Systems Kosten von Fr. 1'160'000.–. Sodann habe sie in der ersten Hälfte 2004 neue Hardware für Fr. 22'090'197.– angeschafft. Diese Investition hätte eigentlich erst auf Anfang 2005 erfolgen müssen. Die neue Anlage müsse wegen der vorgezogenen Inbetriebnahme auch vorzeitig abgeschrieben werden. Der realisierte Buchverlust betrage Fr. 1'030'000.–. Schliesslich habe die vorzeitige Investition in die neue Hardware verzinst werden müssen. Bei einem Zinssatz von 2.8% resultiere daraus eine Zinslast von 515'000.–.