aa) Die Klägerin schildert, dass sie für den Fall des Fallbacks Hardware-Ressourcen ausbauen musste. Zunächst habe sich angeboten, ihr bestehendes System durch Einbau einer zusätzlichen CPU und weiterem Disc-Space auszubauen. Die Anbieterin habe dann aber überrissene Lizenzforderungen gestellt, weil sie die Notlage der Klägerin erkannt habe. Erst als sich die Klägerin stattdessen entschieden habe, ihr altes System vorzeitig durch ein neues zu ersetzen, sodass dieses noch vor dem Fallback- Stichtag zur Verfügung stehen sollte, hätte die Anbieterin nachträglich den Ausbau des alten Systems für den angemessenen Betrag von Fr. 1'160'000.– offeriert.