pauschalen und effektiven Betriebskosten zu unterscheiden (Duplik, S. 41). Es ist vielmehr danach zu fragen, welche Betriebskosten zufolge der Bereithaltung von Kapazitäten und Infrastruktur in der Übergangsphase nach erfolgreicher Migration anfallen, bis die Klägerin ihre Verpflichtungen aus der Fallback-Sicherung überwunden hat. Dafür sind die pauschalen Betriebskosten, wie sie für den fraglichen Monat budgetiert wurden, eine passende Grundlage. Nach dem Gesagten sind als Entschädigung die budgetierten Betriebskosten für einen weiteren Monat nach erfolgreicher Migration geschuldet. Die Klage ist in diesem Punkt zu schützen. c) Personalressourcen (Fr. 510'000.–)