Weitere Prüfungen können damit unterbleiben. Die Klage ist in diesem Punkt abzuweisen. b) Weiterbetrieb der IT-Umgebung der Y. im Fallbackzeitraum (Fr. 490'000.–) © Kanton St.Gallen 2025 Seite 13/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte