9. Die Klägerin macht eine Gesamtentschädigung von Fr. 4'717'169.50 geltend, die sie in der Klage, S. 22, auflistet. Die nachfolgenden Erwägungen folgen dieser Aufstellung: © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte a) Erarbeitung und Umsetzung verschiedener Fallbackszenarien (Fr. 678'986.50) aa) Aufwand der Klägerin von März bis Mai 2004 über Fr. 205'400.– zzgl. MWSt