GAUCH, Der Werkvertrag, 4. A., N 946 ff.). Der Unternehmer hat die dem behaupteten Aufwand und den Bemessungsfaktoren zugrunde liegenden Tatsachen zu beweisen (Art. 8 ZGB; ZINDEL/PULVER, a.a.O., N 18 zu Art. 374 OR). © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 8. Die Klägerin reichte eine "Expertise aus IT-Sicht zu den Kosten für die Bereitschaftserstellung für die Weiterverarbeitung der Y. im Sinne einer Fallback- Lösung" ein (kläg. act. 54). Als Verfasser werden Prof. K. B. und S. A. genannt. Das Gutachten ist nicht unterzeichnet.