4. Die Parteien wurden auf den 26. Februar 2007 zur Hauptverhandlung vorgeladen. Mit Einverständnis der Parteien hörte das Handelsgericht an der Hauptverhandlung verschiedene Zeugen an. Die Parteien konnten an der Beweisaufnahme teilnehmen und © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte sich zum Beweisergebnis vernehmen lassen. Die Beklagte reichte an Schranken ein neues Aktenstück ein. Auf die Ausführungen der Parteien an der Hauptverhandlung, ihre Rechtsschriften und die Akten wird, soweit notwendig, im nachfolgenden rechtlichen Teil eingegangen. II.