Die Klägerin stellte der Beklagten am 20. August 2004 Rechnung für die "Bereitstellung Fallback für Migration" über gesamthaft Fr. 4'914'077.50. Im Detail verlangte sie für die Erarbeitung und Umsetzung verschiedener Fallbackszenarien Fr. 678'986.50, für den Weiterbetrieb der IT-Umgebung der Beklagten im Fallbackzeitraum Fr. 490'000.–, für die Bereitstellung der Personalressourcen und der Infrastruktur für den Fall des Fallbacks Fr. 3'398'000.– und für Mehrwertsteuern Fr. 347'091.–. Die Beklagte verweigerte die Bezahlung.