Die Migration fand am 31. Mai 2004 statt. Die Beklagte bestätigte am 2. Juni 2004 per E-Mail, dass der "Go-Entscheid" getroffen worden sei, dass also die Daten erfolgreich auf das neue System transferiert wurden und von jenem ordnungsgemäss verarbeitet werden. Ein Fallback-Szenario trat nicht ein.