erfolgreichen Migration in Anspruch zu nehmen und die RBA-Holding / X. für die Bereithaltung der Kapazitäten und Infrastruktur sowie für den effektiven Aufwand ab Eintritt des Notfalls zu bezahlen. 3. Die IT-Dienstleistungen sind auch zu erbringen, wenn sich die Parteien über den Preis nicht einigen können. Diesbezügliche Streitigkeiten sind vor dem Zivilrichter oder vor einem von beiden Parteien akzeptierten Schiedsgericht auszutragen. …