1. Die RBA-Holding / X. werden verpflichtet, bei einem Scheitern der ordnungsgemässen Migration der IT-Plattform der Y. vom RBA-System IBIS auf avaloq am 31. Mai 2004 der Y. bis zu einer erfolgreichen Migration die für einen einwandfreien Bankbetrieb erforderlichen IT-Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. 2. Die Y. hat die für einen einwandfreien Bankbetrieb erforderlichen IT-Dienstleistungen der RBA-Holding / X. bei einem Scheitern der ordnungsgemässen Migration der IT- Plattform der Y. vom RBA-System IBIS auf avaloq am 31. Mai 2004 bis zu einer © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte