Die Beklagte legte fest, dass die Migration am Pfingstwochenende 2004, also zwischen dem 29. und 31. Mai 2004, stattfinden soll. Die Revisionsstelle der Beklagten bemängelte mit Bericht vom 10. November 2003, dass für den Fall, dass die Migration auf das neue System avaloq fehlschlage, kein "Fallback-Szenario", also eine Weiterbearbeitung auf der bisherigen IBIS-Plattform, ausgearbeitet und vertraglich fixiert worden sei. Die Parteien konnten sich in der Folge nicht auf eine Fallback- Lösung einigen. Die Beklagte vertrat die Meinung, dass ihr für die Fallback-Lösung keine zusätzlichen Kosten entstehen, weil sie bis 1. Juli 2004 Anspruch auf die Dienstleistungen der Klägerin habe.