Die Beklagte schied per Ende 2003 aus dem Aktionärspool aus. In der Austrittsvereinbarung von August 2002 wurde vereinbart, dass sie zwischen dem 30. September 2003 und dem 1. Juli 2004 von der Informatikplattform IBIS auf eine externe IT-Lösung wechselt. Soweit die Datenübertragung (sog. Migration) an das neue System erst nach dem 31. Dezember 2003 erfolge, werde die Beklagte bis zum entsprechenden Zeitpunkt, längstens jedoch bis zum 1. Juli 2004, wie ein Poolmitglied behandelt. Die Parteien versicherten, sich bei der Datenauslieferung gegenseitig zu unterstützen und das Projekt professionell und sorgfältig abzuwickeln.