1. Die Beklagte (Y.) ist eine Regionalbank mit Sitz im Kanton St. Gallen. Sie war Aktionärin der RBA-Holding und hatte sich als solche mit den weiteren Aktionären in einem Pool zusammengeschlossen. Die Details wurden in einem Aktionärbindungsvertrag geregelt. Zweck der RBA-Holding und ihrer Tochtergesellschaften war es, den angeschlossenen Regionalbanken bankspezifische Dienstleistungen anzubieten und die Wettbewerbskraft zu steigern.