© Kanton St.Gallen 2025 Seite 20/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte verschiedener Abschirmplatten und -systeme (d.h. betreffend die Systeme der Parteien) zu ver¬brei¬ten, sind diese Vorbringen mangels eigentlicher Widerklage irrelevant; es wird auch nicht Verrechnung eingewendet. 4. Nachdem die Expertise nicht zu Ergebnissen in tatsächlicher Hinsicht geführt hat, deren rechtliche Würdigung auf eine Verletzung des Konkurrenzverbotes oder auf unlauteren Wettbewerb schliessen lassen, und es im übrigen weitgehend an der einer hinreichenden Substantiierung der Vorwürfe der Klägerin fehlt, ist die Klage abzuweisen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 21/21