© Kanton St.Gallen 2025 Seite 16/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte (b) Kann im Markt, d.h. bei den durchschnittlichen Kunden, an die sich beide Bewerber richten, ein gewisser technischer Sachverstand, technisches und funktionelles Beurteilungsvermögen, Kenntnis von Fachausdrücken u.a.m. vorausgesetzt werden? Inwieweit? Was sind die wesentlichen Tatsachenannahmen, die diese fachkundige Beurteilung begründen? (c) Inwieweit treffen die obenstehenden Äusserungen der Beklagten über die von der Klägerin verwendete SiFe-Legierung zu? Inwieweit nicht? Inwiefern ist dies funktional oder im Erscheinungsbild von Anlagen bedeutsam?