bbb) Wenn es zutrifft, dass die SiFe-Legierung der Klägerin einen Eisenanteil von 80 % aufweist, ist glaubhaft, dass an exponierten Stellen bzw. unter entsprechenden atmosphärischen Bedingungen Korrosion – jedenfalls mehr als bei den Produkten der Beklagten, bei deren NiFe-Legierung der Nickel-Anteil rund 80 % betragen soll - beobachtet werden kann. Ob aufgrund dessen die Qualifikation "Korrosionsbeständigkeit mässig" gerechtfertigt ist, hängt in tatsächlicher Hinsicht zunächst davon ab, wie rasch Korrosion auftreten kann und welche Auswirkungen sich daraus ergeben. Wie es sich damit verhält, war vom Sachverständigen zu beantworten.