d) Die Klägerin wirft der Beklagten schliesslich vor, die in der Zusammenarbeit mit der Klägerin erworbenen Kenntnisse gezielt und irreführend gegen sie einzusetzen und sie durch unrichtige und irreführende Äusserungen herabzusetzen (Klage, Ziff. 6, 7 f., 10; Replik, Ziff. 9, 13 ff.). Sie kritisiert zunächst eine Tabelle, in der die Eigenschaften des von der Klägerin in ihren Geräten verwendeten SiFe-Legierung bestehenden Abschirmmaterials mit demjenigen der von der Beklagten eingesetzten NiFe-Legierung verglichen wird (kläg.act. 11), sowie auf ein an einen Interessenten gerichtetes eMail, das ähnliche Ausführungen enthält (kläg.act. 12).