engeren Sinne; Pedrazzini/Pedrazzini, N 9.10) oder aber um dokumentiertes Know-how handeln, deren Verwendung deshalb unlauter ist, weil sie dem Dritten, der sie ohne Erlaubnis verwendet, den Entwicklungsaufwand erspart und dadurch einen unverdienten Wettbewerbsvorteil verschafft (David, a.a.O., N 371 ff.). Die Klägerin wirft der Beklagten vor, dass sie mit z. T. identischen Unterlagen wie die Klägerin aufgetreten sei (Klage, Ziff. 6). Sie konkretisiert aber auch insoweit in rein tatsächlicher Hinsicht weder, um welche Arbeitsergebnisse es im Einzelnen geht, noch worin die dargestellten qualifizierenden Elemente bestehen.