"Die relative Permeabilität erreicht bei NiFe nur im schlussgeglühten Zustand die angegebenen Werte, Systron verwendet aber kein schlussgeglühtes NiFe sondern lediglich ein weichgeglühtes NiFe, bei welchem die relative Permeabilität wesentlich geringer ist. Die Klägerin bittet den Gutachter, sich auch dazu zu äussern." als nicht relevant. - Zusammengefasst hat die Klägerin eine Verletzung des Konkurrenzverbots nicht substantiiert dargelegt, und im übrigen verletzt der Vertrieb des NiFe-Systems durch die Beklagte - wie sich aufgrund der Expertise ergibt - das vertragliche Konkurrenzverbot nicht.